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   BGH, 05.05.2021 - 6 StR 15/21   

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https://dejure.org/2021,13108
BGH, 05.05.2021 - 6 StR 15/21 (https://dejure.org/2021,13108)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2021 - 6 StR 15/21 (https://dejure.org/2021,13108)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 6 StR 15/21 (https://dejure.org/2021,13108)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 301 StPO, § 264 StPO, § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a WaffG, § 265 StPO, § 250 Abs. 3 StGB, Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, § 460 StPO, § 51 Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1a StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft wegen Nichtausschöpfung des Unrechtsgehalts im Zusammenhang mit dem Tragen einer Waffe bei Begehung der Tat

  • rewis.io

    Strafprozess: Revisionsbeschränkung bei Tateinheit; rechtliche Bezeichnung der Tat in der Urteilsformel; Härteausgleich bei Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision der Staatsanwaltschaft wegen Nichtausschöpfung des Unrechtsgehalts im Zusammenhang mit dem Tragen einer Waffe bei Begehung der Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 207
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17

    Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 15/21
    Zur Begründung seiner Rechtsauffassung hat sich das Landgericht auf einen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (StraFo 2018, 106) berufen, der für den hiesigen Fall jedoch nicht einschlägig ist.
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 15/21
    Der Senat lässt zudem den Ausspruch der "gemeinschaftlichen' Tatbegehung entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287).
  • BGH, 08.05.2007 - 4 StR 173/07

    Gefährliche Körperverletzung (hinterlistiger Überfall); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 15/21
    Da bei Tateinheit die Revision nicht wirksam auf einzelne rechtliche Gesichtspunkte des Schuldspruchs beschränkt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 4 StR 173/07, NStZ 2007, 702 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 318 Rn. 13), erfasst das Rechtsmittel den gesamten Schuldspruch.
  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19

    Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 15/21
    Nach dieser ist ein Härteausgleich nicht veranlasst, wenn - wie hier - der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt ist und es sich bei der grundsätzlich einbeziehungsfähigen Strafe um eine bezahlte Geldstrafe handelt (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, Rn. 22; Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, Rn. 18; vom 23. November 2017 - 1 StR 442/17; vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10, Rn. 18).
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11

    Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 15/21
    Nach dieser ist ein Härteausgleich nicht veranlasst, wenn - wie hier - der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt ist und es sich bei der grundsätzlich einbeziehungsfähigen Strafe um eine bezahlte Geldstrafe handelt (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, Rn. 22; Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, Rn. 18; vom 23. November 2017 - 1 StR 442/17; vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10, Rn. 18).
  • BGH, 24.02.2011 - 4 StR 488/10

    Aussage gegen Aussage ist ein Grund für eine besondere Glaubwürdigkeitsprüfung

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 15/21
    Nach dieser ist ein Härteausgleich nicht veranlasst, wenn - wie hier - der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt ist und es sich bei der grundsätzlich einbeziehungsfähigen Strafe um eine bezahlte Geldstrafe handelt (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, Rn. 22; Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, Rn. 18; vom 23. November 2017 - 1 StR 442/17; vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10, Rn. 18).
  • BGH, 23.11.2017 - 1 StR 442/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 15/21
    Nach dieser ist ein Härteausgleich nicht veranlasst, wenn - wie hier - der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt ist und es sich bei der grundsätzlich einbeziehungsfähigen Strafe um eine bezahlte Geldstrafe handelt (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, Rn. 22; Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, Rn. 18; vom 23. November 2017 - 1 StR 442/17; vom 24. Februar 2011 - 4 StR 488/10, Rn. 18).
  • OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19

    Urteil gegen einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen

    Im Hinblick auf die durch das Amtsgericht ...[a] verhängte, an sich gesamtstrafenfähige, aber bereits vollstreckte Geldstrafe von 20 Tagessätzen war angesichts der Art dieser Strafe ein Härteausgleich nicht veranlasst (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370; StV 2020, 838; Beschluss vom 5. Mai 2021 - 6 StR 15/21).
  • BGH, 10.08.2022 - 6 StR 519/21

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Urkundenfälschung; gewerbsmäßiges

    b) Hinsichtlich der am 18. Juli 2018 und am 24. Oktober 2018 gegen den Angeklagten verhängten Geldstrafen, die einer Einbeziehung in eine Gesamtstrafe nicht mehr zugänglich sind, weil die durch Beschluss vom 20. März 2019 aus ihnen gebildete Gesamtgeldstrafe durch Bezahlung erledigt ist, besteht kein Anlass für einen Härteausgleich (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. Mai 2021 - 6 StR 15/21 Rn. 11 mwN; Sander/Dietsch, NStZ 2022, 449, 451).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20

    Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch

    b) Schließlich hat das Oberlandesgericht im Rahmen der Strafzumessung zu Recht keinen Härteausgleich in Bezug auf den Angeklagten A. B. dafür vorgenommen, dass eine Gesamtstrafe mit einer am 10. August 2017 verhängten und bereits vollständig gezahlten Geldstrafe nicht mehr gebildet werden konnte; denn ein ausgleichsbedürftiger Nachteil besteht in einer solchen Konstellation nicht (vgl. jüngst etwa BGH, Urteil vom 5. Mai 2021 - 6 StR 15/21, juris Rn. 11 ff. mwN).
  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (revisionsrechtliche Überprüfung:

    Sofern die Vollstreckung bereits infolge Bezahlung erledigt ist, wäre ein Nachteil, der einen Härteausgleich gebieten würde, wiederum nicht eingetreten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2021 - 6 StR 15/21, juris Rn. 11).
  • BGH, 22.02.2023 - 6 StR 44/23

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des

    c) Zudem ist im Fall 4 im Hinblick auf die seitens des Angeklagten W. entnommenen Zigaretten tateinheitlich der Tatbestand des schweren Raubes verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2021 - 6 StR 15/21; Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 476/10, aaO; MüKo-StGB/Sander, 4. Aufl., § 249 Rn. 43).
  • OLG Braunschweig, 09.11.2021 - 1 Ss 56/21

    Tateinheit zwischen unerlaubtem Anbau von Betäubungsmitteln und Besitz weiterer

    Auch unter Berücksichtigung des durch das Amtsgericht lediglich in Bezug auf die Gesamtstrafe gewährten Härteausgleichs, den das Amtsgericht im Übrigen nicht hätte vornehmen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2021, 6 StR 15/21, juris, Rn. 11 f.; BGH, Urteil vom 29. Juli 2021, 3 StR 156/20, juris, Rn. 39), ist auszuschließen, dass es eine noch niedrigere Strafe verhängt hätte, wenn es zutreffend von Tateinheit ausgegangen wäre.
  • LG Detmold, 20.01.2022 - 23 KLs 32/21
    Ein Härteausgleich aufgrund der vollstreckten Geldstrafe kam nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 05. Mai 2021 - 6 StR 15/21 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.2022 - 6 StR 143/22

    Ergänzung des Adhäsionsausspruchs im Urteilstenor

    Es benachteiligt den Angeklagten nicht, dass die Kammer einen hier nicht angezeigten Härteausgleich wegen der grundsätzlich einbeziehungsfähigen Geldstrafe vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2021 - 6 StR 15/21 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 30.06.2021 - 6 StR 250/21

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. zum Härteausgleich

    Ein Härteausgleich im Hinblick auf die jeweils bezahlten Geldstrafen war bei den zu Freiheitsstrafen verurteilten Angeklagten nicht veranlasst (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2021 - 6 StR 15/21 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.10.2022 - 12 KLs 105 Js 10145/21

    Strafzumessung im Fall des Betrugs beim Betrieb von Corona-Testcentern

    Denn ein solcher ist beim Zusammentreffen von einer Freiheitsstrafe mit einer bereits bezahlten Geldstrafe nicht veranlasst (BGH, Urteil vom 05.05.2021 - 6 StR 15/21, juris Rn. 11).
  • KG, 14.04.2022 - 161 Ss 33/22

    Gesamtstrafenbildung: Härteausgleich bei wegen Vollstreckung nicht mehr

  • LG Detmold, 09.02.2023 - 26 KLs 1/21
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